Studium
1. Semester, ETH Zurich
Professur
Christian Kerez
Jahr
2015
Zahllose Bindungen und Bedingungen führen in der Architektur zum Entwurf. „Legislating Architecture“ bezieht sich auf die Macht des Wortes.
Christopher Roth: „To approve. To allow. To permit. To appropriate. To authorize. To assent. To sanction sth. To pass sth. To OK sth. To approbate sth. To homologate sth. To sign off on sth. To give permission for sth.“
Die spezifischen dem Wort entspringenden Bindungen und Bedingungen sind Planenden und Entwerfenden als „Baugesetz“ oder „Bauordnung“, „Zoning Law“ oder „Building Code“ bekannt und werden als solche akzeptiert, im besten Fall interpretiert.
Christian Kerez: „Natürlich ist der Gesetzestext das Buch der Bücher. Und auch wenn du nicht lesen kannst oder willst und als Architekt keine Zeit dazu hast, den Text musst du einfach lesen und verstehen!“
Können diese Bindungen und Bedingungen auch als Werkzeuge des Entwurfs statt als Hindernis verstanden werden? Können Planende und Entwerfende Einfluss auf die Festlegung dieser Bindungen und Bedingungen nehmen statt nur Ausführende zu sein?
Arno Brandlhuber: „Warum können wir das Verhältnis nicht umdrehen? Warum können wir nicht als Architektur verstehen, dass wir die Texte einfach umschreiben?“
Volksabstimmungen und Volksinitiativen betreffen uns als Architekten mit allem was unsere Tätigkeit ausmacht und betreffen uns als BürgerInnen und NutzerInnen.
Wiederbelebung von alpinen Brachen (eine fiktive Initiative)
Um was geht es?
Schon in der gesamten Geschichte des Schweizerischen Bergtourismus war zu beobachten, dass Hotelierfamilien und Bergbahngemeinschaften meist nicht aus eigener Kraft die finanziellen Mittel aufwenden konnten, um das Überleben ihres Unternehmens über mehrere Generationen sicherzustellen. Die Dorfgemeinden waren schon immer stark von der Hotellerie und den Bergbahnen abhängig und demzufolge auch viele Arbeitsplätze. Es besteht die Gefahr, dass nach einem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Hotelerie eine Brache entsteht, der Bergtourismus ausbleibt, die Arbeitslosigkeit steigt und zuletzt eine Landflucht folgt. Das Endresultat wären beinahe verlassene Bergdörfer, sogenannte „Ghost Towns“ Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, die politischen Rahmenbedingungen für Investoren möglichst attraktiv zu gestalten. Dazu fordern wir folgende Änderungen in der Bundesverfassung:
Initiativtext
Die Bundesverfassung vom 20.2.1994 wird wie folgt ergänzt:
Art. 84
1. Ausländische Grossinvestoren sollen zukünftig in Brachen in den Bergregionen ohne grosse Hindernisse investieren können. Dafür sollen Einsprachen schnell abgewickelt und bürokratische Prozesse verhindert werden.
2. Die Ablehnung von Bauvorhaben darf nur dann erfolgen, wenn das Bauprojekt die Naturschutzbestimmungen des jeweiligen Kantons eindeutig verletzt.
3. Das Ausführen von Grossprojekten in den Schweizer Bergregionen soll zum Tourismuswachstum beitragen und die Bergetäler wirtschaftlich konkurrenzfähig machen, ohne dabei einer Zersiedelung beizutragen.